Teilnahmebedingungen für Partner
Stand: 1. Februar 2024 • Version: v2.1.0
Die 2media GmbH mit Sitz in Zürich (nachfolgend «2media») betreibt ein Partnerprogramm zur Veröffentlichung von Werbung und sonstigen Informationen (nachfolgend gemeinsam die «Werbemittel») über Finanz-, Versicherungs- und sonstige Produkte sowie Gewinnspiele (nachfolgend gemeinsam die «Produkte»), insbesondere Dienstleistungs- und Preisvergleiche, auf Dritt-Websites, deren Betreiberinnen und Betreiber am Partnerprogramm von 2media teilnehmen (nachfolgend die «Teilnehmer» beziehungsweise die «Websites»). Die Werbemittel dienen der Übermittlung von Anfragen und Abschlüssen von interessierten Nutzerinnen und Nutzern der Websites (nachfolgend gemeinsam die «Nutzer») im Zusammenhang mit den Produkten an 2media sowie an Partner von 2media (nachfolgend die «Vermittlungen»).
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Rechte und Pflichten von Teilnehmern am Partnerprogramm. 2media vergütet den Teilnehmern vertragsgemässe Vermittlungen gemäss diesen Teilnahmebedingungen. Abweichungen von diesen Teilnahmebedingungen müssen ausdrücklich vereinbart werden. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von 2media.
1. Teilnahme am Partnerprogramm
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Die Teilnahme am Partnerprogramm (nachfolgend die «Teilnahme») ist auf unbeschränkt handlungsfähige natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz beschränkt. Konsumentinnen und Konsumenten sind ausdrücklich von jeder Teilnahme ausgeschlossen.
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2media wählt die Teilnehmer nach eigenem Ermessen aus. Es besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme.
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Die Teilnahme setzt die Einrichtung eines Teilnehmerkontos sowie den Abschluss eines Partnervertrages mit 2media voraus. Ein Teilnehmerkonto ermöglicht den einzelnen Teilnehmern durch eine individuelle Nutzerkennung und ein individuelles Passwort (nachfolgend gemeinsam die «Zugangsdaten») den Zugang zum geschützten Administrationsbereich des Partnerprogramms.
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Die Einrichtung eines Teilnehmerkontos setzt die Registrierung als Teilnehmer voraus. Die Registrierung erfolgt über ein elektronisches Anmeldeformular von 2media. Mit dem Absenden des ausgefüllten Anmeldeformulars und der Bestätigung dieser Teilnahmebedingungen gibt die anmeldende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Partnervertrages mit 2media ab.
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Der Vertragsabschluss erfolgt erst durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung von 2media per E-Mail oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht. 2media kann für die Überprüfung von Teilnehmern dafür geeignete Informationen wie beispielsweise amtliche Ausweise, Betreibungsregisterauszüge, Handelsregisterauszüge oder Strafregisterauszüge anfordern, bei Bedarf auch im Original oder in beglaubigter Kopie.
2. Registrierung mit Teilnehmerkonto
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Teilnehmerkonten sind personenbezogen und dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von 2media übertragen werden. Grundsätzlich darf eine Person nur ein einziges Teilnehmerkonto unterhalten. Die Einrichtung weiterer Teilnehmerkonten ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von 2media gestattet.
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Die Teilnehmer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten geheim zu halten sowie den Zugang zu ihren Teilnehmerkonten vor unbefugter Datenbeschaffung und sonstigem unbefugtem Zugriff zu schützen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, 2media unverzüglich zu informieren, wenn sie über Anhaltspunkte verfügen, dass ein Teilnehmerkonto von Dritten oder anderweitig unbefugt benutzt wurde.
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Die Teilnehmer sind verpflichtet, die bei der Registrierung angegebenen Daten fortlaufend und sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen sowie unverzüglich zu aktualisieren, sofern solche Daten nicht mehr richtig und vollständig sind. Die Teilnehmer sind insbesondere verpflichtet, jederzeit eine empfangsbereite E-Mail-Adresse für ihr Teilnehmerkonto zu hinterlegen. E-Mails von 2media, die an E-Mail-Adressen gemäss Teilnehmerkonten gesendet werden, gelten als zugestellt.
3. Werbemittel von 2media
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2media stellt den Teilnehmern im geschützten Administrationsbereich Werbemittel zur Integration in ihre eigenen Websites zur Verfügung. Der durch 2media zur Verfügung gestellte Werbemittel-Code enthält die Teilnehmer-ID, über welche die Zuordnung von Umsätzen zu einzelnen Teilnehmern erfolgt.
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Die Teilnehmer sind verpflichtet, ausschliesslich aktuelle Werbemittel auf ihren Websites zu veröffentlichen, die 2media für den Veröffentlichungszeitpunkt zur Verfügung stellt. Die Teilnehmer sind verpflichtet, etwaigen Aufforderungen von 2media, nicht mehr aktuelle Werbemittel zu entfernen oder gegen aktuelle Werbemittel auszutauschen, unverzüglich nachzukommen.
4. Werbemittel von Teilnehmern
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2media kann den Teilnehmern im eigenen Ermessen das Recht einräumen, anstelle der Werbemittel von 2media eigene Werbemittel einzusetzen. Der Einsatz eigener Werbemittel durch die Teilnehmer setzt einen ausdrücklichen Antrag bei 2media sowie die ausdrückliche Zustimmung durch 2media voraus. Die entsprechend befugten Teilnehmer sind verpflichtet, 2media auf erste Aufforderung hin unverzüglich Einsicht in sämtliche vorhandenen Informationen im Zusammenhang mit eigenen Werbemitteln zu gewähren.
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Bei eigenen Werbemitteln von Teilnehmern erfolgt die Übermittlung der Daten von Nutzern aus Vermittlungen über von 2media bereitgestellten Schnittstellen. Die Teilnehmer übermitteln mit diesen Daten die eigene Teilnehmer-ID. Ausserdem übermitteln Teilnehmer an 2media jeweils die vollständige Kennung der einzelnen Webseiten, auf denen die Vermittlungen erfolgten.
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Die Teilnehmer sind verpflichtet zu gewährleisten, dass ihre eigenen Werbemittel nicht gegen anwendbares Recht verstossen oder Rechte Dritter verletzen, insbesondere in Bezug auf den Daten-, Marken-, Persönlichkeits- und Urheberrechtsschutz sowie im Zusammenhang mit dem Lauterkeits- und Wettbewerbsrecht. Die Teilnehmer sind verpflichtet sicherzustellen, dass datenschutzrechtliche Informationen, die 2media im Rahmen eigener Werbemittel bereitstellt, sowie Massnahmen zur Einholung datenschutz- und lauterkeitsrechtlicher Einwilligungen, die 2media für ihre Werbemittel vornimmt, auch für die eigenen Werbemittel umgesetzt werden.
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Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Veröffentlichung jeglicher Werbemittel – auch solcher von 2media – in Medien, für welche das jeweilige Werbemittel nicht ausdrücklich bestimmt ist, zu unterlassen. Ohne ausdrückliche Genehmigung durch 2media ist es den Teilnehmern insbesondere nicht erlaubt, Werbemittel direkt an einzelne Adressaten zu richten oder zu versenden (beispielsweise per E-Mail, Instant Messaging oder SMS).
5. Werbeflächen
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Die Teilnehmer dürfen ausschliesslich Websites unter von 2media genehmigten Domainnamen als Werbeflächen verwenden. Die Teilnehmer unterlassen jegliche Veröffentlichung von Werbemitteln auf anderen Websites und an sonstigen anderen Orten. Auf einer Website dürfen ausschliesslich die speziell für den entsprechenden Domainnamen zur Verfügung gestellten Werbemittel verwendet werden. Die Verwendung auf Websites unter anderen Domainnamen ist nicht gestattet.
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Den Teilnehmern ist insbesondere nicht gestattet, Werbemittel auf Websites zu verwenden, die Inhalte der nachfolgenden Art aufweisen oder auf Websites mit solchen Inhalten verweisen: Drogen, Erotik, Gewaltverherrlichung oder -verharmlosung, Pornografie, Waffen sowie beleidigende, diskriminierende oder verleumderische Aussagen betreffend Behinderung, Geschlecht, Nationalität, Rasse, Religion oder sexuelle Neigung. Die Teilnehmer sind im Übrigen verpflichtet sicherzustellen, dass Werbeflächen keine Schadsoftware oder Funktionen, welche Nutzer beeinträchtigen, enthalten.
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Die Teilnehmer sind verpflichtet sicherzustellen, dass Werbeflächen entsprechend den anwendbaren branchenspezifischen und gesetzlichen Bestimmungen gekennzeichnet sind. Die Teilnehmer sind ausserdem verpflichtet sicherzustellen, dass Internet-Adressen (URLs), Textlinks und Weblink-Beschreibungen derart gestaltet sind, dass diese für Nutzer hinreichend als Weiterleitung auf Websites von 2media oder von Partnern von 2media erkennbar sind. Die Teilnehmer unterlassen jegliche Form automatischer oder irreführender Weiterleitungen auf Websites von 2media sowie von Partnern von 2media. Den Teilnehmern ist insbesondere untersagt, durch den Einsatz von Software oder sonstigen Mitteln auf die Geräte von Nutzern– beispielsweise Desktop-Computer oder Smartphones – dergestalt Einfluss zu nehmen, dass die Internet-Navigation der Nutzer zu Werbeflächen oder zu Websites von 2media sowie von Partnern von 2media nicht mehr in jedem Einzelfall bewusst und freiwillig erfolgt, beispielsweise als Folge von Browser-Hijacking.
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Die Teilnehmer sind verpflichtet sicherzustellen, dass die Werbeflächen nicht die Reputation von 2media oder von Partnern von 2media beeinträchtigen. Die Teilnehmer unterlassen jegliche Gestaltung von Werbeflächen und Websites, die zu einer Verwechslungsgefahr mit den Websites von 2media sowie von Partnern von 2media führen oder führen können.
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Den Teilnehmern ist es ausdrücklich untersagt, Werbeflächen auf Websites sowie unter Domainnamen (einschliesslich Subdomainnamen) zu veröffentlichen, die Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Die Teilnehmer sind verpflichtet sicherzustellen, dass die verwendeten Websites sowie Domainnamen vollumfänglich im Einklang mit anwendbarem Recht wie insbesondere dem anwendbaren Lauterkeitsrecht stehen.
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Die Teilnehmer sind verpflichtet sicherzustellen, dass sich aus Inhalten im Zusammenhang mit Werbeflächen – beispielsweise Seitenüberschriften oder Texten auf einzelnen Seiten – keinerlei Irreführung betreffend der Werbemittel sowie keinerlei Irreführung betreffend der durch Werbemittel beworbenen Produkte von 2media sowie von Partnern von 2media ergibt.
6. Werbemassnahmen von Teilnehmern
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Sofern die Teilnehmer eigene Massnahmen zur Bewerbung ihrer Werbeflächen betreiben, sind sie verpflichtet, das anwendbare Recht vollumfänglich einzuhalten.
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Den Teilnehmern ist es untersagt, im Rahmen eigener Werbemassnahmen, beispielsweise mittels Search Engine Advertisement/ Marketing (SEA/ SEM), Display-Marketing oder Real Time Bidding (RTB),
- Keyword-Phrasen zu buchen, die Begriffe im Zusammenhang mit 2media und Partnern von 2media sowie deren Produkten und verwendeten Werbemitteln enthalten, einschliesslich entsprechendem Targeting,
- Begriffe im Zusammenhang mit 2media, Partnern von 2media und deren Produkten sowie verwendeten Werbemitteln zu verwenden, sofern dadurch der Eindruck erweckt wird, es handle sich um Werbung von 2media oder von Partnern von 2media (beispielsweise durch das Einblenden von Domainnamen oder Subdomainnamen, die mit Domainnamen von 2media oder von Partnern von 2media verwechselt werden können oder durch entsprechende Formulierungen in eigenen Texten), oder
- Landing-Pages und sonstige Ziel-URLs auf Websites von sowie unter Domainnamen von 2media oder Partnern von 2media zu nutzen.
- Ausnahmen müssen im Einzelfall ausdrücklich mit 2media vereinbart werden.
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Die Teilnehmer sind verpflichtet, etwaige eigene Landing-Pages für Nutzer klar erkennbar gegenüber 2media und Partnern von 2media abzugrenzen, so dass jegliche Irreführung der Nutzer über die Teilnehmer-Herkunft der jeweiligen Landing-Page ausgeschlossen ist.
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Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Google Ads/ Google Marketing Platform-Richtlinien bezüglich Double-Serving (mehrfache Anzeigenschaltung) sowie vergleichbare Richtlinien anderer Anbieter einzuhalten. Für den Fall, dass Google oder ein anderer Anbieter aufgrund der Auslieferung sowohl von Werbemitteln von 2media als auch von Werbemitteln von Google oder anderen Anbietern ein Double-Serving feststellt, sind die Teilnehmer verpflichtet, ihre SEA-/ SEM-Massnahmen mit Google oder anderen Anbietern unverzüglich, spätestens aber innert vier Stunden einzustellen, ohne dass dazu eine gesonderte Aufforderung von 2media erfolgen muss.
7. Qualität der Vermittlungen
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Die Teilnehmer erbringen ihre Leistungen im Rahmen ihrer Teilnahme im fortlaufenden und nachhaltigen Bemühen um eine hohe Qualität ihrer Vermittlungen. Die Teilnehmer sind dabei insbesondere verpflichtet, die Grundsätze gemäss den nachfolgenden Unterziffern einzuhalten.
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Die Teilnehmer sind verpflichtet, ausschliesslich Vermittlungen zu übermitteln, die von Nutzern unter eigener direkter Verwendung der jeweils veröffentlichten Werbemittel ausgelöst worden sind. Die Nutzer müssen in jedem Fall ihre informierte, freiwillige und ausdrückliche Einwilligung («Opt-in») erteilt haben. Die erteilte Einwilligung muss nachweisbar sein, bei E-Mail und Messaging als Werbemittel mittels «Double Opt-in». Die Teilnehmer unterlassen jegliche eigenhändige, durch Dritte (beispielsweise Callcenter) oder anderweitig direkt oder indirekt selbst kontrollierte Auslösung oder Förderung von Vermittlungen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, keine Vermittlungen in Verbindung mit Gewinnspielen oder Rabattversprechen auszulösen oder zu fördern.
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Die Teilnehmer sind verpflichtet, jegliche gezielte Bewerbung von Nutzern, die aufgrund ihrer persönlichen Verhältnisse (beispielsweise bezüglich Alter oder Bonität) keine oder nur geringe Aussichten auf erfolgreiche Vermittlungen im Zusammenhang mit den Produkten erwarten lassen, zu unterlassen.
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Jene Teilnehmer, die Vermittlungen über eine von 2media bereitgestellte Schnittstelle übermitteln, gewährleisten eine unverzügliche Weiterleitung von Übermittlungen an 2media. Ein Zeitraum von mehr als zwei Stunden gilt in der Regel nicht mehr als «unverzüglich».
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Die Teilnehmer sind verpflichtet, Vermittlungen ausschliesslich an 2media zu übermitteln. Die Teilnehmer übermitteln die gleichen Vermittlungen oder gleichzeitig mit Vermittlungen erhobene Daten von Nutzern nicht auch noch– vorher, gleichzeitig oder nachher– an Dritte wie insbesondere Wettbewerber von 2media. Die Teilnehmer sind verpflichtet, keine Vermittlungen an 2media zu übermitteln, die vorgängig erfolglos an Dritte wie insbesondere Wettbewerber von 2media übermittelt worden sind.
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Die Teilnehmer sind verpflichtet, jegliche Vorabselektion von Vermittlungen, die nicht ausschliesslich der Vermeidung von fehlerhaften Datensätzen dienen, zu unterlassen. Jegliche sonstige Selektion ist ausschliesslich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch 2media gestattet.
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Daten von Nutzern werden durch die Teilnehmer ausschliesslich in jener Form übermittelt, wie sie von Nutzern selbst erfasst wurden, das heisst ohne Ergänzungen und sonstige Veränderungen. Davon ausgenommen sind Ergänzungen und sonstige Veränderungen, die ausschliesslich der Bereinigung von offensichtlichen Fehlern dienen.
8. Vergütung für Vermittlungen
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Die Teilnehmer haben für sämtliche vertragsgemässen Vermittlungen einen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung (Provision), sofern die entsprechenden Vermittlungen von 2media oder Partnern von 2media nicht abgelehnt wurden.
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2media kann sämtliche von Teilnehmern übermittelten Vermittlungen in einem Zeitraum von drei Monaten ohne Begründung ablehnen. Die Frist beginnt mit dem Werktag, der auf den Tag der Übermittlung von Vermittlungen folgt. Fristgemäss abgelehnte Vermittlungen werden den Teilnehmern durch 2media nicht vergütet. 2media wird insbesondere Vermittlungen ablehnen, die offensichtliche inhaltliche Mängel aufweisen sowie Vermittlungen, die vorgängig mit gleichem oder ähnlichem Inhalt bereits an 2media übermittelt worden sind. Der Rechtsweg ist in Bezug auf abgelehnte Vermittlungen ausdrücklich ausgeschlossen.
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Partner von 2media können Vermittlungen gegenüber 2media auch nach Ablauf der Frist von drei Monaten ablehnen. Sofern 2media solche Ablehnungen nach freiem Ermessen gutheisst, werden die betreffenden Vermittlungen den Teilnehmern durch 2media nicht vergütet und auf der nächsten Abrechnung entsprechend ausgewiesen sowie als Forderung verrechnet. Der Rechtsweg ist auch in Bezug auf solche abgelehnten Vermittlungen ausdrücklich ausgeschlossen.
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Die Höhe der jeweiligen Vergütung ergibt sich aus der zum Zeitpunkt von Vermittlungen vereinbarten Vergütungsregelung oder einer mit den Teilnehmern anderweitig abgeschlossenen Vergütungsvereinbarung. Die anwendbare Vergütungsregelung beziehungsweise Vergütungsvereinbarung ist jeweils im geschützten Administrationsbereich von einzelnen Teilnehmerkonten einsehbar.
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Vermittlungen, die die Teilnehmer übermitteln, werden während der Vertragslaufzeit fortwährend durch 2media erfasst, in monatlichen Abständen rückwirkend abgerechnet und bis zum 15.Tag des Folgemonats ausbezahlt, sofern das Teilnehmer-Guthaben aus der jeweiligen Abrechnung mindestens CHF 100.00 beträgt. Guthaben von weniger als CHF 100.00 werden an die nächste Abrechnung angerechnet. Etwaige Forderungen von 2media gegenüber den Teilnehmern werden mit der nächsten Abrechnung verrechnet oder – bei Vertragsauflösung – in Rechnung gestellt. Die Teilnehmer sind verpflichtet, etwaige Forderungen von 2media unverzüglich zu begleichen und geraten ohne Zahlungserinnerung von 2media in Verzug. 2media kann die Teilnahme von der Leistung eines Vorschusses auf künftige Abrechnungen abhängig machen.
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Für die Abrechnung der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST) müssen die Teilnehmer die entsprechenden Angaben wie beispielsweise ihre für die MWST verwendete schweizerische Unternehmens-Identifikationsnummer (MWST-Nummer) im Teilnehmerkonto hinterlegen. Ohne Hinterlegung einer MWST-Nummer oder von vergleichbaren ausländischen Angaben werden die Teilnehmer von 2media in Bezug auf die Schweiz als nicht mehrwertsteuerpflichtig behandelt beziehungsweise geht 2media bei ausländischen Teilnehmern von einer Umkehr der Mehrwertsteuer-Schuldnerschaft (Abzugsverfahren, Bezugssteuerverfahren oder Reverse-Charge-Verfahren) aus. Teilnehmer haften gegenüber 2media vollumfänglich für sämtliche Kosten, die direkt oder indirekt aus fehlenden oder fehlerhaften Angaben im Zusammenhang mit der Abrechnung der gesetzlichen MWST entstehen.
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Für natürliche Personen als Teilnehmer gelten folgende zusätzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme einschliesslich Auszahlungen:
- Selbstständige Erwerbstätigkeit: Vorliegen einer entsprechenden Bestätigung der kantonalen Sozialversicherungsanstalt (SVA) oder sonstigen zuständigen Behörde beziehungsweise Versicherung;
- Selbstständige Nebenerwerbstätigkeit in der Schweiz mit Auszahlungen von bis zu CHF2'300.00 pro natürliche Person und Jahr: Vorliegen einer Verzichtserklärung bezüglich AHV/IV/EO und ALV;
- Jene Teilnehmer, die nicht als selbstständig erwerbend gelten, müssen von 2media als Arbeitnehmer behandelt werden. 2media verrechnet solchen Teilnehmern einen pauschalen Unkostenbeitrag von 30Prozent der Vergütungen, wobei vorgängig nach Möglichkeit eine entsprechende Information durch 2media erfolgt.
9. Laufzeit und Kündigung
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Die Teilnahme endet durch die Kündigung des Partnervertrages. Kündigungen müssen in einer Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, erfolgen.
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2media und die Teilnehmer können Partnerverträge jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
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2media kann das Partnerprogramm jederzeit und ohne Angabe von Gründen einschränken sowie ganz oder teilweise einstellen.
10. Datenschutz
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Allgemeine Informationen zur Bearbeitung von Personendaten sowie zu den Rechten von Personen, deren Daten im Zusammenhang dem Partnerprogramm bearbeitet werden, finden sich in der Datenschutzerklärung von 2media. 2media erhebt und bearbeitet insbesondere jene Daten, die erforderlich sind, um das Partnerprogramm betreiben zu können. 2media ist berechtigt, Daten im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm während mindestens zehn Jahren aufzubewahren.
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2media und die Teilnehmer verpflichten sich, Geschäftsgeheimnisse und berufliche Schweigepflichten zu wahren sowie Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als vertraulich gelten dürfen, vertraulich zu behandeln. Die Vertraulichkeit bezieht sich auch auf den Inhalt von Verträgen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung zur Vertraulichkeit ist die Weitergabe von Daten und sonstigen Informationen an Behörden oder Dritte bei rechtsverletzenden Handlungen oder bei einem entsprechenden Verdacht.
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Teilnehmer sind verpflichtet zu gewährleisten, dass sie das anwendbare Datenschutzrecht und die damit verbundenen Pflichten jederzeit und vollumfänglich einhalten. Als anwendbares Datenschutzrecht gilt in jedem Fall das Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG) und die Verordnung über den Datenschutz (Datenschutzverordnung, DSV).
11. Haftung
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2media haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die durch eigene grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen verursacht wurden. Jede weitere Haftung von 2media für direkte Schäden, insbesondere bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit, ist ausdrücklich und vollumfänglich ausgeschlossen. Jede Haftung von 2media für indirekte Schäden und Mängelfolgeschäden. Jede Haftung im Zusammenhang mit Dritten und Hilfspersonen sowie für ausbleibenden Erfolg und Gewinn wird ausdrücklich und vollumfänglich wegbedungen. 2media haftet insbesondere nicht für etwaige Schäden durch Infrastrukturstörungen bei 2media oder durch Partner von 2media sowie im Zusammenhang mit dem Versand elektronischer Mitteilungen oder mit Zahlungen im digitalen Raum.
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2media haftet im Übrigen nicht, wenn die sich aus diesen Teilnahmebedingungen direkt oder indirekt ergebenden Pflichten aufgrund höherer Gewalt nur teilweise oder nicht vollständig erfüllt werden. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Attentate und Explosionen, Aufstände, Kriege und Unruhen, Brände und Blitzeinschläge, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, IT-Sicherheitsvorfälle, Nuklearunfälle, die Beschränkung oder Unterbrechung der Stromversorgung und sonstigen Energieversorgung sowie von Telekommunikationsdiensten, Streiks, magnetische Stürme, unvorhergesehene Witterungseinflüsse sowie behördlich angeordnete Verbote. Als höhere Gewalt gelten ausdrücklich auch die Folgen von SARS-CoV-2.
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Die Teilnehmer sind verpflichtet, 2media gegenüber anderen Teilnehmern sowie Dritten, die Ansprüche gegen 2media im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm geltend machen, vollumfänglich freizustellen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, jeden mit solchen Ansprüchen verbundene finanziellen Aufwand von 2media wie beispielsweise Anwalts- und Gerichtskosten vollumfänglich zu tragen.
12. Schlussbestimmungen
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2media ist befugt, einzelne oder alle Rechte und Pflichten aus diesen Teilnahmebedingungen oder im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm an Dritte zu übertragen oder durch Dritte ausüben zu lassen. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesen Teilnahmebedingungen durch aktuelle oder ehemalige Teilnehmer ist ausgeschlossen, sofern eine solche Übertragung in diesen Teilnahmebedingungen nicht ausdrücklich vorgesehen ist oder eine entsprechende ausdrückliche Vereinbarung mit 2media vorliegt.
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Bei Verletzungen dieser Teilnahmebedingungen ist 2media berechtigt, von den betreffenden Teilnehmern eine nach eigenem Ermessen festzusetzende, angemessene und im Streitfall gerichtlich zu überprüfende Konventionalstrafe einzufordern. Gesetzliche Ansprüche wie insbesondere gesetzliche Schadenersatzansprüche von 2media gegen den Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.
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2media kann diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen. Es gelten jeweils die aktuellen Teilnahmebedingungen gemäss Veröffentlichung oder Verweis durch 2media. Die weitere Teilnahme gilt als ausdrückliche Einwilligung in die angepassten Teilnahmebedingungen. Sind Teilnehmer mit den angepassten Teilnahmebedingungen nicht einverstanden, ist eine Teilnahme nicht gestattet.
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Sollte sich eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen als unerfüllbar, ungültig oder unwirksam erweisen, soll dadurch die Erfüllbarkeit, Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt werden. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unerfüllbare, ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine erfüllbare, gültige oder wirksame Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich und wirtschaftlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
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Diese Teilnahmebedingungen und alle im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm stehenden Rechtsstreitigkeiten unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht mit ausschliesslichem Erfüllungsort und Gerichtsstand am Sitz von 2media. Alternativ kann 2media jederzeit am Sitz von Nutzern klagen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.