1.1Die 2media GmbH, Hagenholzstrasse 81A, 8050 Zürich, Schweiz (nachfolgend «2media») führt ein Partnerprogramm zur Veröffentlichung von Werbung sowie sonstigen Informationen (nachfolgend die «Werbemittel») über Finanz-, Versicherungs- und sonstige Produkte sowie Gewinnspiele (nachfolgend gemeinsam die «Produkte») wie insbesondere Dienstleistungs- und Preisvergleiche auf Dritt-Websites, deren Betreiberinnen und Betreiber am Partnerprogramm von 2media teilnehmen (nachfolgend die «Teilnehmer» beziehungsweise die «Websites»). Die Werbemittel dienen der Übermittlung von Anfragen und Abschlüssen von interessierten Nutzerinnen und Nutzern der Websites im Zusammenhang mit den Produkten an 2media sowie an Partner von 2media (nachfolgend die «Vermittlungen»).
1.22media vergütet den Teilnehmern vertragsgemässe Vermittlungen gemäss diesen Teilnahmebedingungen. Für die Teilnahme am Partnerprogramm gelten für Teilnehmer und ihre Websites ausschliesslich diese Teilnahmebedingungen. Abweichende Bedingungen wie insbesondere entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Teilnehmern sind unwirksam, sofern deren Geltung nicht zwischen 2media und Teilnehmern in einer Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, ausdrücklich vereinbart wurde.
2.Teilnahme am Partnerprogramm
2.1Die Teilnahme am Partnerprogramm von 2media ist auf juristische Personen sowie unbeschränkt handlungsfähige natürliche Personen beschränkt. Konsumentinnen und Konsumenten sind ausdrücklich von jeglicher Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.
2.22media wählt die Teilnehmer am Partnerprogramm nach eigenem Ermessen aus; es besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
2.3Die Teilnahme am Partnerprogramm setzt die Einrichtung eines Teilnehmerkontos sowie den Abschluss eines Partnervertrages mit 2media voraus. Ein Teilnehmerkonto ermöglicht den Teilnehmern durch eine individuelle Nutzerkennung und ein individuelles Passwort (nachfolgend gemeinsam die «Zugangsdaten») den Zugang zum geschützten Administrationsbereich des Partnerprogramms von 2media.
2.4Die Einrichtung eines Teilnehmerkontos setzt die Registrierung als Teilnehmer voraus. Die Registrierung erfolgt über ein elektronisches Anmeldeformular von 2media. Mit dem Absenden des ausgefüllten Anmeldeformulars unter Bestätigung dieser Teilnahmebedingungen gibt der Anmelder ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Partnervertrages mit 2media ab.
2.5Der Vertragsabschluss erfolgt erst durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung von 2media per E-Mail oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht. 2media kann zur Verifikation von Teilnehmern dafür geeignete amtliche Dokumente wie beispielsweise Handelsregisterauszug oder Identitätskarte im Original oder in beglaubigter Kopie anfordern.
3.Registrierung mit Teilnehmerkonto
3.1Teilnehmerkonten sind personenbezogen und dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von 2media in Schriftform übertragen werden. Grundsätzlich darf eine Person nur ein einziges Teilnehmerkonto unterhalten. Die Einrichtung von weiteren Teilnehmerkonten ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von 2media in Schriftform gestattet.
3.2Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber Dritten geheim zu halten sowie den Zugang zum Teilnehmerkonto vor unbefugter Datenbeschaffung und sonstigem unbefugtem Zugriff zu schützen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, 2media unverzüglich zu informieren, wenn sie über Anhaltspunkte verfügen, dass ein Teilnehmerkonto von Dritten benutzt wurde.
3.3Die Teilnehmer sind verpflichtet, die bei der Registrierung angegebenen Daten fortlaufend und sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständig zu prüfen sowie unverzüglich zu aktualisieren, sofern solche Daten nicht mehr richtig und vollständig sind. Die Teilnehmer sind insbesondere verpflichtet, jederzeit eine empfangsbereite E-Mail-Adresse für ihr Teilnehmerkonto zu hinterlegen. E-Mails von 2media, die an E-Mail-Adressen gemäss Teilnehmerkonten gesendet werden, gelten als zugestellt.
4.Werbemittel von 2media
4.12media stellt den Teilnehmern am Partnerprogramm im geschützten Administrationsbereich Werbemittel zur Integration in die eigenen Websites zur Verfügung. Der durch 2media zur Verfügung gestellte Werbemittel-Code enthält die Teilnehmer-ID, über die die Zuordnung von Umsätzen zu einzelnen Teilnehmern erfolgt.
4.2Die Teilnehmer sind verpflichtet, ausschliesslich aktuelle Werbemittel auf ihren Websites zu veröffentlichen, die 2media für den Veröffentlichungszeitpunkt zur Verfügung stellt. Die Teilnehmer sind verpflichtet, etwaigen Aufforderungen von 2media, nicht mehr aktuelle Werbemittel zu entfernen oder gegen aktuellere Werbemittel auszutauschen, unverzüglich nachzukommen.
5.Werbemittel von Teilnehmern
5.12media kann den Teilnehmern das Recht einräumen, anstelle der Werbemittel von 2media gemäss Ziff. 4 im Rahmen der Teilnahme am Partnerprogramm eigene Werbemittel einzusetzen. Der Einsatz eigener Werbemittel durch die Teilnehmer setzt einen ausdrücklichen entsprechenden Antrag bei 2media sowie die ausdrückliche Zustimmung durch 2media in einer Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, voraus. Die entsprechend befugten Teilnehmer sind verpflichtet, 2media auf erste Aufforderung hin unverzüglich Einsicht in sämtliche Informationen im Zusammenhang mit eigenen Werbemitteln zu gewähren.
5.2Bei eigenen Werbemitteln von Teilnehmern erfolgt die Übermittlung der Daten von Nutzerinnen und Nutzern aus Vermittlungen über von 2media bereitgestellte Schnittstellen. Die Teilnehmer übermitteln mit diesen Daten die eigene Teilnehmer-ID, über die die Zuordnung von Umsätzen zu einzelnen Teilnehmern erfolgt. Ausserdem übermitteln Teilnehmer an 2media jeweils die vollständige Kennung der einzelnen Webseiten, auf denen die Vermittlungen erfolgten.
5.3Die Teilnehmer sind verpflichtet zu gewährleisten, dass ihre eigenen Werbemittel nicht gegen geltendes inländisches sowie anwendbares ausländisches Recht verstossen oder Rechte Dritter verletzen, insbesondere in Bezug auf Datenschutz-, Lauterkeits-, Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht. Die Teilnehmer sind verpflichtet sicherzustellen, dass datenschutzrechtliche Informationen, die 2media im Rahmen eigener Werbemittel gemäss Ziff. 4 bereitstellt, sowie Massnahmen zur Einholung datenschutzrechtlicher Erklärungen, die 2media für eigene Werbemittel gemäss Ziff. 4 vornimmt, auch für die eigenen Werbemittel umgesetzt werden.
5.4Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Veröffentlichung jeglicher Werbemittel – auch solcher von 2media – in Medien, für die das jeweilige Werbemittel nicht ausdrücklich bestimmt ist, zu unterlassen. Ohne ausdrückliche Genehmigung durch 2media in einer Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, ist es den Teilnehmern insbesondere nicht erlaubt, Werbemittel direkt an einzelne Adressaten zu richten oder zu versenden (beispielsweise per E-Mail oder SMS).
6.Werbeflächen
6.1Die Teilnehmer dürfen ausschliesslich Websites unter von 2media genehmigten Domainnamen als Werbeflächen verwenden. Die Teilnehmer unterlassen jegliche Veröffentlichung von Werbemitteln auf anderen Websites und an sonstigen anderen Orten. Auf einer Website dürfen ausschliesslich die speziell für den entsprechenden Domainnamen zur Verfügung gestellten Werbemittel verwendet werden. Die Verwendung auf Websites unter anderen Domainnamen ist nicht gestattet.
6.2Den Teilnehmern ist insbesondere nicht gestattet, Werbemittel auf Websites zu verwenden, die Inhalte der nachfolgenden Art aufweisen oder auf Websites mit solchen Inhalten verweisen: Drogen, Erotik, Gewaltverherrlichung oder -verharmlosung, Pornografie, Waffen sowie beleidigende, diskriminierende oder verleumderische Aussagen betreffend Behinderung, Geschlecht, Nationalität, Rasse, Religion oder sexuelle Neigung. Die Teilnehmer sind im Übrigen verpflichtet sicherzustellen, dass Werbeflächen keine Viren, Ad-, Dialer- oder Spyware, oder sonstige Software mit entsprechenden, die Nutzerinnen und Nutzer ihrer Websites beeinträchtigenden Funktionen, enthalten.
6.3Die Teilnehmer sind verpflichtet sicherzustellen, dass Werbeflächen entsprechend den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen gekennzeichnet sind. Die Teilnehmer sind ausserdem verpflichtet sicherzustellen, dass URLs, Textlinks und Link-Beschreibungen derart gestaltet sind, dass diese für Nutzerinnen und Nutzer von Teilnehmer-Websites hinreichend als Weiterleitung auf Websites von 2media oder von Partnern von 2media erkennbar sind. Die Teilnehmer unterlassen jegliche Form automatischer oder irreführender Weiterleitungen auf Websites von 2media sowie von Partnern von 2media. Den Teilnehmern ist insbesondere untersagt, durch den Einsatz von Software oder sonstigen Mitteln auf die Geräte von Nutzerinnen und Nutzern ihrer Websites – beispielsweise Desktop-Computer oder Smartphones – dergestalt Einfluss zu nehmen, dass die Internet-Navigation der Nutzerinnen und Nutzer zu Werbeflächen oder zu Websites von 2media sowie von Partnern von 2media nicht mehr in jedem Einzelfall bewusst und freiwillig erfolgt, beispielsweise als Folge von Browser-Hijacking.
6.4Die Teilnehmer sind verpflichtet sicherzustellen, dass die Werbeflächen nicht die Reputation von 2media oder von Partnern von 2media beeinträchtigen. Die Teilnehmer unterlassen jegliche Gestaltung von Werbeflächen und Websites, die zu einer Verwechslungsgefahr mit den Websites von 2media sowie von Partner von 2media führen oder führen können.
6.5Den Teilnehmern ist es ausdrücklich untersagt, Werbeflächen auf Websites sowie unter Domainnamen (einschliesslich Subdomainnamen) zu veröffentlichen, die Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Die Teilnehmer sind verpflichtet sicherzustellen, dass die verwendeten Websites sowie Domainnamen vollumfänglich im Einklang mit geltendem Recht wie insbesondere dem geltenden Lauterkeitsrecht stehen.
6.6Die Teilnehmer sind verpflichtet sicherzustellen, dass sich aus Inhalten im Zusammenhang mit Werbeflächen – beispielsweise Seitenüberschriften oder Texten auf einzelnen Seiten – keinerlei Irreführung betreffend der Werbemittel sowie keinerlei Irreführung betreffend der durch Werbemittel beworbenen Produkte von 2media sowie von Partnern von 2media ergibt.
7.Werbemassnahmen von Teilnehmern
7.1Sofern die Teilnehmer eigene Massnahmen zur Bewerbung ihrer Werbeflächen betreiben, sind sie verpflichtet, das entsprechende geltende inländische sowie anwendbare ausländische Recht vollumfänglich einzuhalten.
7.2Den Teilnehmern ist es untersagt, im Rahmen von eigenen Werbemassnahmen, beispielsweise mittels Search Engine Advertisement/Marketing (SEA/SEM), Display-Marketing oder Real Time Bidding (RTB),
a) Keyword-Phrasen zu buchen, die Begriffe im Zusammenhang mit 2media und Partnern von 2media sowie deren Produkten und verwendeten Werbemitteln enthalten, einschliesslich entsprechendem Targeting;
b) Begriffe im Zusammenhang mit 2media, Partnern von 2media und deren Produkten sowie verwendeten Werbemitteln zu verwenden, sofern dadurch der Eindruck erweckt wird, es handle sich um Werbung von 2media oder von Partnern von 2media (beispielsweise durch das Einblenden von Domainnamen oder Subdomainnamen, die mit Domainnamen von 2media oder von Partnern von 2media verwechselt werden können oder durch entsprechende Formulierungen in eigenen Texten);
c) Landing-Pages und sonstige Ziel-URLs auf Websites von sowie unter Domainnamen von 2media oder Partnern von 2media zu nutzen.
Ausnahmen können im Einzelfall ausdrücklich mit 2media in Schriftform vereinbart werden.
7.3Die Teilnehmer sind verpflichtet, etwaige eigene Landing-Pages für die Nutzerinnen und Nutzer ihrer Websites klar erkennbar gegenüber 2media und Partnern von 2media abzugrenzen, so dass jegliche Irreführung der Nutzerinnen und Nutzer über die Teilnehmer-Herkunft der jeweiligen Landing-Page ausgeschlossen ist.
7.4Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Google AdWords-Werberichtlinien bezüglich Double-Serving (mehrfache Anzeigenschaltung) sowie vergleichbare Richtlinien anderer Anbieter einzuhalten. Für den Fall, dass Google oder ein anderer Anbieter aufgrund der Auslieferung sowohl von Werbemitteln von 2media als auch von Werbemitteln von Google oder anderen Anbietern ein Double-Serving feststellt, sind die Teilnehmer verpflichtet, ihre SEA/SEM-Massnahmen mit Google oder anderen Anbietern unverzüglich, spätestens aber innert vier Stunden einzustellen, ohne dass dazu eine gesonderte Aufforderung von 2media erfolgen muss.
8.Qualität der Vermittlungen
8.1Die Teilnehmer erbringen ihre Leistungen im Rahmen ihrer Teilnahme am Partnerprogramm von 2media im nachhaltigen Bemühungen um eine hohe Qualität ihrer Vermittlungen. Die Teilnehmer sind dabei verpflichtet, insbesondere die Grundsätze gemäss nachfolgenden Ziff. 8.2 ff. einzuhalten.
8.2Die Teilnehmer sind verpflichtet, ausschliesslich Vermittlungen zu übermitteln, die von interessierten Nutzerinnen und Nutzern ihrer Websites unter eigener direkter Verwendung der jeweils veröffentlichten Werbemittel ausgelöst worden sind. Die Teilnehmer unterlassen jegliche eigenhändige, durch Dritte (beispielsweise Callcenter) oder anderweitig direkt oder indirekt selbst kontrollierte Auslösung oder Förderung von Vermittlungen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, keine Vermittlungen in Verbindung mit Gewinnspielen oder Rabattversprechen auszulösen oder zu fördern.
8.3Die Teilnehmer sind verpflichtet, jegliche gezielte Bewerbung von interessierten Nutzerinnen und Nutzern, die aufgrund ihrer persönlichen Verhältnisse (beispielsweise bezüglich Alter oder Bonität) keine oder nur geringe Aussichten auf erfolgreiche Vermittlungen im Zusammenhang mit den Produkten erwarten lassen, zu unterlassen.
8.4Jene Teilnehmer, die Vermittlungen über eine Schnittstelle gemäss Ziff. 5.2 übermitteln, gewährleisten eine unverzügliche Weiterleitung von Übermittlungen an 2media. Ein Zeitraum von mehr als zwei Stunden gilt in der Regel nicht mehr als «unverzüglich».
8.5Die Teilnehmer sind verpflichtet, Vermittlungen ausschliesslich an 2media zu übermitteln, das heisst sie übermitteln die gleichen Vermittlungen oder gleichzeitig mit Vermittlungen erhobene Daten von interessierten Nutzerinnen und Nutzern nicht auch noch – vorher, gleichzeitig oder nachher – an Dritte wie insbesondere Wettbewerber von 2media. Die Teilnehmer sind verpflichtet, keine Vermittlungen an 2media zu übermitteln, die vorgängig erfolglos an Dritte wie insbesondere Wettbewerber von 2media übermittelt worden sind.
8.6Die Teilnehmer sind verpflichtet, jegliche Vorabselektion von Vermittlungen, die nicht ausschliesslich der Vermeidung von fehlerhaften Datensätzen dienen, zu unterlassen. Jegliche sonstige Selektion ist ausschliesslich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch 2media gestattet.
8.7Daten von interessierten Nutzerinnen und Nutzern werden durch die Teilnehmer ausschliesslich in jener Form übermittelt, wie sie von interessierten Nutzerinnen und Nutzern auf Teilnehmer-Websites selbst erfasst wurden, das heisst ohne Ergänzungen und sonstige Veränderungen. Davon ausgenommen sind Ergänzungen und sonstige Veränderungen, die ausschliesslich der Bereinigung von offensichtlichen Fehlern dienen.
9.Vergütung für Vermittlungen
9.1Die Teilnehmer haben für sämtliche vertragsgemässen Vermittlungen einen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung (Provision), sofern die entsprechenden Vermittlungen von 2media oder Partnern von 2media nicht zurückgewiesen wurden.
9.22media kann sämtliche von Teilnehmern übermittelten Vermittlungen in einem Zeitraum von sieben Werktagen – als Werktage gelten Montag bis Freitag – ohne Begründung zurückweisen. Die Frist beginnt mit dem Werktag, der auf den Tag der Übermittlung von Vermittlungen folgt. Fristgemäss zurückgewiesene Vermittlungen werden den Teilnehmern durch 2media nicht vergütet. 2media wird insbesondere Vermittlungen zurückweisen, die offensichtliche inhaltliche Mängel aufweisen sowie Vermittlungen, die vorgängig mit gleichem oder ähnlichem Inhalt bereits an 2media übermittelt worden sind. Der Rechtsweg ist in Bezug auf zurückgewiesene Vermittlungen ausdrücklich ausgeschlossen.
9.3Partner von 2media können Vermittlungen gegenüber 2media auch nach Ablauf der Frist gemäss Ziff. 9.2 zurückweisen. Sofern 2media solche Zurückweisungen nach freiem Ermessen gutheisst, werden die betreffenden Vermittlungen den Teilnehmern durch 2media nicht vergütet und auf der nächsten Abrechnung entsprechend ausgewiesen sowie als Forderung gemäss Ziff. 9.5 verrechnet. Der Rechtsweg ist auch in Bezug auf solche zurückgewiesenen Vermittlungen ausdrücklich ausgeschlossen.
9.4Die Höhe der jeweiligen Vergütung ergibt sich aus der zum Zeitpunkt von Vermittlungen vereinbarten Vergütungsregelung oder einer mit den Teilnehmern anderweitig abgeschlossenen Vergütungsvereinbarung. Die anwendbare Vergütungsregelung beziehungsweise Vergütungsvereinbarung ist jeweils im geschützten Administrationsbereich von einzelnen Teilnehmerkonten einsehbar.
9.5Vermittlungen, die die Teilnehmer übermitteln, werden während der Vertragslaufzeit fortwährend durch 2media erfasst, in monatlichen Abständen rückwirkend abgerechnet und bis zum 15. des Folgemonats ausbezahlt, sofern das Teilnehmer-Guthaben aus der jeweiligen Abrechnung mindestens CHF 100.00 beträgt. Guthaben von weniger als CHF 100.00 werden an die nächste Abrechnung angerechnet. Etwaige Forderungen von 2media gegenüber den Teilnehmern werden mit der nächsten Abrechnung verrechnet oder – bei Vertragsauflösung – in Rechnung gestellt. Die Teilnehmer sind verpflichtet, etwaige Forderungen von 2media unverzüglich zu begleichen und geraten ohne Zahlungserinnerung von 2media in Verzug. 2media kann die Teilnahme von der Leistung eines Vorschusses auf künftige Abrechnungen abhängig machen.
9.6Für die Abrechnung der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST) müssen die Teilnehmer die entsprechenden Angaben wie beispielsweise ihre für die MWST verwendete schweizerische Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) im Teilnehmerkonto hinterlegen. Ohne Hinterlegung einer UID-MWST oder von vergleichbaren ausländischen Angaben werden die Teilnehmer von 2media in Bezug auf die Schweiz als nicht mehrwertsteuerpflichtig behandelt beziehungsweise geht 2media bei ausländischen Teilnehmern von einer Umkehr der Mehrwertsteuer-Schuldnerschaft (Abzugsverfahren, Bezugssteuerverfahren oder Reverse-Charge-Verfahren) aus. Teilnehmer haften gegenüber 2media vollumfänglich für sämtliche Kosten, die direkt oder indirekt aus fehlenden oder fehlerhaften Angaben im Zusammenhang mit der Abrechnung der gesetzlichen MWST entstehen.
9.7Für natürliche Personen, die gemäss Ziff. 2.1 am Partnerprogramm von 2media teilnehmen, gelten folgende zusätzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Partnerprogramm einschliesslich Auszahlungen:
- Selbständige Erwerbstätigkeit: Vorliegen einer entsprechenden Bestätigung der kantonalen Sozialversicherungsanstalt (SVA) oder sonstigen zuständigen Behörde beziehungsweise Versicherung;
- Selbständige Nebenerwerbstätigkeit in der Schweiz mit Auszahlungen von bis zu CHF 2'300.00 pro natürliche Person und Jahr: Vorliegen einer Verzichtserklärung bezüglich AHV/IV/EO und ALV;
-Jene Teilnehmer, die nicht als selbständigerwerbend gelten, müssen von 2media als Arbeitnehmer behandelt werden. 2media verrechnet solchen Teilnehmern einen pauschalen Unkostenbeitrag von 30 Prozent der Vergütungen, wobei vorgängig nach Möglichkeit eine entsprechende Information durch 2media erfolgt.
10.Laufzeit und Kündigung
10.1Die Teilnahme am Partnerprogramm von 2media endet durch die Kündigung des Partnervertrages. Kündigungen müssen in einer Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, erfolgen.
10.22media und die Teilnehmer können Partnerverträge jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
10.32media kann das Partnerprogramm jederzeit und ohne Angabe von Gründen einschränken sowie ganz oder teilweise einstellen.
11.12media unterliegt dem schweizerischen Recht zum Datenschutz und speichert Personendaten und sonstige Daten grundsätzlich auf Servern in der Schweiz. 2media erhebt und bearbeitet insbesondere Daten von Teilnehmern, die diese bei der Registrierung ihres Teilnehmerkontos sowie im geschützten Administrationsbereich selbst erfassen. Weitere Daten wie beispielsweise Datums- und Zeitstempel, verwendete IP-Adressen, genutzte Browser und Betriebssysteme sowie allenfalls freigegebene Standortangaben können durch die Teilnahme am Partnerprogramm bei 2media anfallen. Cookies können im Browser in den Einstellungen ganz oder teilweise deaktiviert werden, wobei bei deaktivierten Cookies allenfalls nicht mehr alle Partnerprogramm-Funktionen zur Verfügung stehen.
11.2Die Teilnehmer erklären ihre ausdrückliche Zustimmung zu den Datenschutzbestimmungen gemäss den nachfolgenden Ziff. 11.3 ff.
11.32media darf alle erhobenen Daten für jegliche Zwecke im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm verwenden. 2media ist berechtigt, alle Daten während mindestens zehn Jahren aufzubewahren. 2media trifft angemessene Massnahmen zum Schutz dieser Daten.
11.42media ist befugt, im Rahmen der Übertragung oder Ausübung von Rechten und Pflichten aus diesen Teilnahmebedingungen sowie im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm Personendaten und sonstige Daten an Dritte zu übertragen oder durch Dritte übertragen zu lassen. 2media trifft bei einer allfälligen Datenübertragung ins Ausland angemessene Massnahmen zur Gewährleistung eines Datenschutzstandards, der jenem in der Schweiz entspricht.
11.5Für die Analyse der Teilnahme am Partnerprogramm zu statistischen Zwecken, zur Integration von Social Media-Plattformen und im Zusammenhang mit Werbemitteln kann 2media Dienste von Dritten in der Schweiz und im Ausland wie insbesondere die Google Analytics- und Google AdSense-Dienste der amerikanischen Google Inc. und den Clicky Web Analytics-Dienst der amerikanischen Roxr Software, Ltd. sowie Social Media-Erweiterungen von Social Media-Plattformen wie beispielweise Facebook, Google+ und Twitter verwenden. Bei der Verwendung solcher Dienste und Erweiterungen können IP-Adressen, Cookies und sonstige Daten – möglicherweise auch Personendaten – der Benutzer bezüglich ihrer Nutzung des Angebots an Dritte im Ausland übertragen werden.
11.6Bei Fragen zum Datenschutz oder zur Datensicherheit erteilt 2media unter datenschutz@2media.ch per E-Mail Auskunft.
12.Haftung
12.12media haftet ausschliesslich für Vorsatz und Grobfahrlässigkeit. Jegliche weitere Haftung von 2media für direkte und indirekte Schäden im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm ist unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen.
12.2Die Teilnehmer sind verpflichtet, 2media von jeglichen Ansprüchen Dritter freizugstellen, die solche aus Gründen, die von den Teilnehmern direkt oder indirekt zu vertreten sind, geltend machen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sämtliche Kosten zu erstatten, die 2media zur Abwehr solcher Ansprüche entstehen. Die Teilnehmer sind weiter verpflichtet, 2media bei der Abwehr solcher Ansprüche insbesondere durch Abgabe von gemäss 2media erforderlichen Erklärungen und Informationen zu unterstützen.
12.3Bei Verletzungen dieser Teilnahmebedingungen ist 2media berechtigt, von den Teilnehmern eine nach eigenem Ermessen festzusetzende, angemessene und im Streitfall gerichtlich zu überprüfende Konventionalstrafe einzufordern. Gesetzliche Ansprüche wie insbesondere gesetzliche Schadenersatzansprüche von 2media gegen den Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.
13.Schlussbestimmungen
13.12media behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten Teilnahmebedingungen werden den Teilnehmern per E-Mail spätestens sieben Tage vor Inkrafttreten zugesendet. Die geänderten Teilnahmebedingungen gelten als angenommen, sofern Teilnehmer nicht spätestens innert sieben Tage nach Zusendung der geänderten Teilnahmebedingungen mit einem Widerspruch in einer Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, an 2media gelangt sind.
13.2Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen davon nicht berührt. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
13.3Diese Teilnahmebedingungen unterliegen unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausschliesslich und vollumfänglich schweizerischem materiellen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.